Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungsmitglied des europäischen Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC (GU EuroHPC). Dessen Mitglieder verfolgen mit dem ab dem Jahr 2019 laufenden Forschungsprogramm das Ziel, das Höchstleistungsrechnen (High Performance Computing, HPC) in Europa zu stärken und ein europäisches HPC-Ökosystem aufzubauen. EuroHPC soll die gemeinsame Anschaffung von Hochleistungsrechnern ermöglichen und allen Mitgliedstaaten Zugang zu Supercomputern verschaffen, die eine mit den besten Anlagen der Welt vergleichbare Leistung bieten.
Nachfolgend ein Auszug aus der Bekanntmachung:
Förderziel und Zuwendungszweck
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Basis dieser Richtlinie Verbundforschungsprojekte im Rahmen des europäischen Gemeinsamen Unternehmens (GU) EuroHPC, die substantiell zur Umsetzung des BMBF-Programms „Hoch- und Höchstleistungsrechnen für das digitale Zeitalter 2021 bis 2024 – Forschung und Investitionen zum High-Performance Computing“ beitragen. Das BMBF unterstützt die Zielsetzung von EuroHPC, die Leistungsfähigkeit der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft und die Wertschöpfung der europäischen Wirtschaft durch ein europäisches HPC-Ökosystem zu steigern. HPC ist ein Schlüsselfaktor insbesondere für die Digitalisierung, für die industrielle Innovation sowie für die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaft und Wirtschaft. Das HPC-Ökosystem wird der Wirtschaft, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), in Europa einen besseren Zugang zu Supercomputern zur Entwicklung neuer, innovativer Produkte ermöglichen. Dafür sollen die Forschung und Entwicklung im Bereich der Software und Hardware (einschließlich Co-Design) für HPC-Systeme speziell durch die Einbindung von Partnern in europäischen Verbünde entlang der Wissens- und Wertschöpfungskette unterstützt und gefördert werden. Die Grundlage ist die Strategische Forschungs- und Innovationsagenda („Strategic Research and Innovation Agenda“) bzw. das Mehrjährige Strategische Programm („Multiannual Strategic Programme“) von EuroHPC. Darin werden Forschungs- und Innovationsprioritäten für die Entwicklung und Übernahme von Technologien und Schlüsselkompetenzen für HPC und Big Data festgelegt. Sie decken alle wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Wertschöpfungssegmente ab, einschließlich Hardware-Entwicklungen wie einem Low-Power-Prozessor, HPC-Software-Engineering, Middleware-Technologien, Algorithmen bis hin zu Systemarchitekturen, HPC-Anwendungen und -Dienstleistungen, Vernetzung sowie die Vorbereitung auf neue Generationen des Supercomputing und die Integration von Quantencomputern in HPC-Systeme.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind FuE-Vorhaben, die eine anspruchsvolle Innovationshöhe erreichen, dadurch risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Von einer BMBF-Förderung ausgeschlossen sind Projekte ohne ausschließlichen Fokus auf zivile Anwendung und Nutzung. Das BMBF fördert Vorhaben zu allen EuroHPC-Bekanntmachungen, die in der jeweils geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geöffnet sind, soweit im Anhang „Country eligibility criteria“ des jeweiligen Arbeitsplans („Work plan“) für Deutschland nichts anderes festgehalten ist. Die Vorhaben müssen relevante Beiträge zur Hightech-Strategie 2025 der Bundesrepublik Deutschland leisten. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Erforschung und Entwicklung von Software und Hardware (einschließlich Co-Design) für HPC-Systeme zur Stärkung der Position der Projektpartner und des deutschen HPC-Ökosystems. Darüber hinaus soll dies den beteiligten Unternehmen eine Ergebnisverwertung in Europa, insbesondere durch einen beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung, ermöglichen. Die Projekte sollen den Mehrwert der FuE-Ergebnisse anhand einer geeigneten Anwendung, z. B. als Demonstrator, darstellen. Die Förderung bildet damit eine Voraussetzung für zukünftige Investitionen in HPC. Auch muss ein nachhaltiger wirtschaftlicher Nutzen im Sinne von Beschäftigungssicherung und -ausbau, Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie verbesserte Wertschöpfung erbracht werden. Vorhaben mit einem höheren Mehrwert für Europa und damit auch für Deutschland erhalten eine höhere Priorität für die Förderung.
Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.
Das Antragsverfahren ist einstufig oder zweistufig angelegt.