KMU bilden eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft und sind heute in Wertschöpfungsketten vom Zulieferer bis zum Systemhersteller vertreten. Sie sind oft hochspezialisiert und interdisziplinär vernetzt, wichtige Partner in Innovationssystemen und somit Treiber des technischen Fortschritts. Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.
Nachfolgend ein Auszug aus der Bekanntmachung:
Förderziel und Zuwendungszweck
Ziel der Fördermaßnahme ist es, dass innovative KMU Technologien, Produktlösungen, Prozesse und Dienstleistungen in ihrem Unternehmen deutlich über den Stand der Technik hinaus entwickeln, Innovationsvorsprünge sichern und Marktchancen in den Bereichen der IKT nutzen. Insbesondere soll der Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die KMU forciert, deren Innovationsfähigkeit zur Umsetzung dieser Erkenntnisse in eigene Forschungsergebnisse und in industrielle Anwendungen gesteigert und so die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt werden.
Zweck der vorgesehenen Zuwendungen ist die Förderung von industriellen Forschungs- und vorwettbewerblichen Entwicklungsvorhaben von KMU in Deutschland auf dem Gebiet der IKT. Die Förderung soll dadurch einen Beitrag leisten, kleine und mittlere Unternehmen beim Erhalt und dem beschleunigten Ausbau ihrer Technologiebasis zu unterstützen, um Deutschlands Zukunftskompetenzen erfolgreich zu entwickeln. KMU sollen insbesondere zu mehr Forschung und Entwicklung angeregt sowie in die Lage versetzt werden, besser und rascher auf Veränderungen zu reagieren und den erforderlichen digitalen Wandel aktiv mitzugestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht oder nur deutlich verzögert durchgeführt werden könnten.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich IKT zuzuordnen und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus einem breiten Themenspektrum, die ihren Schwerpunkt und ihren Neuheitsanspruch in einem der Technologiebereiche SWS oder KIS haben und auf die Anwendungsfelder/Branchen Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt sowie Daten- und IKT-Wirtschaft ausgerichtet sind. Bei datengetriebenen Ansätzen ist eine ausreichende Datengrundlage sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht als wesentliche Voraussetzung anzusehen.
Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Einreichung vom Investitionskonzeptin elektronischer Form bis spätestens 15. Oktober 2025.