New Funding Call: Strategische Projektförderung mit der Republik Korea unter der Beteiligung von Wirtschaft und Wissenschaft (2 + 2-Projekte) zu den Themen „Halbleiter und Assistenzrobotik“

Deadline: 8 October, 2024 12:00 am

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1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Die Republik Korea (Korea) ist ein strategischer Partner Deutschlands, insbesondere im Bereich der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ). Auf der Grundlage des Abkommens über die WTZ mit Korea aus dem Jahr 1986 soll die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung, Technologie und Innovation weiter intensiviert werden.

Die vorliegende Fördermaßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie des Aktionsplans des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Internationale Kooperation“. Mit den diesjährigen thematischen Schwerpunkten „Halbleiter und Assistenzrobotik“ werden in der deutsch-koreanischen Zusammenarbeit hier neben der „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ der Bundesregierung zudem die Ziele des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Mikroelektronik. Vertrauens­würdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa“ sowie der Aktionsplan Robotikforschung des BMBF adressiert. Deutschland und Korea haben die Bedeutung der Themen als Schlüsseltechnologien erkannt und beide Länder verfügen in den genannten Bereichen über ausgeprägte Fähigkeiten.

Das BMBF und das koreanische Ministerium für Handel, Industrie und Energie (MOTIE) unterstützen gemeinsame Projekte durch strategische Projektfördermaßnahmen, um die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Korea zu fördern. Die Maßnahme zielt darauf ab, gemeinsame Forschungsprojekte von beiderseitigem Interesse zu fördern und so zu einer verstärkten WTZ zwischen Deutschland und Korea beizutragen.

1.1 Förderziel

Halbleiter spielen eine wichtige Rolle in der modernen Technologie, da sie in einer Vielzahl von elektronischen Geräten verwendet werden. Die Forschung in Halbleitern kann auch zu Fortschritten in anderen Bereichen wie erneuerbare Energien, Medizintechnik und Kommunikationstechnologie führen. Durch die Entwicklung neuer Halbleitermaterialien und Technologien können innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen gefunden werden.

Deutschland ist ein führender Technologiestandort und die Forschung in Assistenzrobotik ermöglicht die Entwicklung innovativer Technologien, die nicht nur im Gesundheitswesen, sondern auch in der Industrie und anderen Bereichen eingesetzt werden können. Insgesamt kann die Forschung in Assistenzrobotik dazu beitragen, die Lebensqualität der Bevölkerung zu verbessern. Forschung und Entwicklung (FuE) sind Ausgangspunkt für die Etablierung innovativer Produkte und Dienstleistungen in diesem Bereich.

Die Förderrichtlinie hat zum Ziel, im Rahmen von bilateralen Projekten gemeinsame, anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) von gegenseitigem Interesse zu fördern und damit zu einer Intensivierung der WTZ mit Korea beizutragen. Durch die Zusammenführung von Wissen, Erfahrungen, Forschungsinfrastrukturen und sonstigen Ressourcen beider Seiten soll ein Mehrwert für die beteiligten Partner generiert werden. Der Austausch von Wissen und die gemeinsame Entwicklung sollen langfristig die Grundlage für gegen­seitigen Marktzugang und eine nachhaltige wirtschaftliche Kooperation schaffen.

1.2 Zuwendungszweck

Zur Erreichung der oben genannten Ziele werden bilaterale FuE-Vorhaben unter Einbeziehung von Wissenschaft und Wirtschaft (2 + 2-Projekte) gefördert, die das Potenzial für eine hohe Praxisrelevanz und spätere wirtschaftliche Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse bieten. In gemeinsamen beziehungsweise auf einander abgestimmten Arbeitspaketen der Akteure aus beiden Ländern, durch gemeinsame Publikationen oder auch Besuche soll die Grundlage für eine dauerhafte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations-Partnerschaft deutscher und koreanischer Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen geschaffen werden. Gleichzeitig werden durch die gemeinsame Forschungsarbeit und die damit verbundene Vernetzung Synergien nutzbar gemacht, die einen Beitrag zu praxisorientierten Forschungsergebnissen leisten sollen.

Die Fördermaßnahme richtet sich insbesondere an Kooperationen von Hochschulen/außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Insbesondere durch die Einbindung deutscher KMU soll eine hohe Praxisrelevanz und spätere wirtschaftliche Verwertbarkeit der Forschungsergebnisse gewährleistet werden, um insgesamt einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu leisten.

Die geförderten Vorhaben sollen auch der Vorbereitung von Antragstellungen für Anschlussprojekte zum Beispiel beim BMBF, der Europäischen Union (EU) oder Förderorganisationen wie der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) dienen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz sowie in Korea genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 1 und 2 Buchstabe b und c sowie Artikel 28 Absatz 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.1 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vergleiche hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie Forschungsprojekte als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Korea eines oder mehrere der nachfolgenden Themen bearbeiten:

Thema 1: Halbleiter

  • Leistungshalbleiter (Power Semiconductor)
  • Automobil-Halbleiter (Automotive Semiconductor)
  • Speichertechnologien (Memory Technologies): neue Technologiekonzepte (MRAM, FE-RAM), (quelloffene) Werkzeuge für die Entwurfsautomatisierung, neue Konzepte auf Komponentenebene (Speicher-Controller, Fehlerkorrektur, Datenkompression, Rechnen im Speicher, Vertrauenswürdigkeit, Sicherheit), vorzugsweise auf der Grundlage von RISC-V
  • Sogenanntes Advanced Packaging: Heterointegration, Chiplets, Entwurfswerkzeuge und Standardisierung für Chiplets, geteilte Fertigung
  • Fehleranalyse und Testung (Failure Analysis and Testing): KI-Methoden für die automatisierte Fehleranalyse, neue Konzepte für die Inline-Prozesskontrolle
  • Grüne Produktion in der Elektronik (Green Production in Electronics): Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs in der Halbleiter-/Elektronikfertigung, Vermeidung von kritischen und/oder ökologisch bedenklichen Materialien.

Thema 2: Assistenzrobotik

  • Pflegerobotik (Care Robotics): Pflegeroboter, Roboter für die Altenpflege
  • Therapierobotik/Therapeutische Roboter (Therapy Robotics/Therapeutic Robots): Roboter-Therapeut
  • Soziale Robotik (Social Robotics): Sozialer Roboter mit künstlicher Emotion und Intelligenz
  • Kollaborative Robotik (Collaborative Robotics): Kollaborativer Roboter einschließlich Katastrophenroboter
  • Robotik im öffentlichen Raum (Public Robotics): Roboter, die im öffentlichen Raum eingesetzt werden.

Die Projekte zum Thema Assistenzrobotik sollten einen integrierten und partizipativen Forschungsansatz verfolgen, der sowohl technische als auch soziale Innovationen umfasst. Dieser Ansatz betont die Zusammenarbeit zwischen Technologieexperten, Ethikern, Juristen, Sozial- und Geisteswissenschaftlern und Nutzern von Beginn des Projekts an. Sie werden ermutigt, mit offenem Quellcode und offenen Daten zu arbeiten und zur Open-Source-Gemeinschaft beizutragen, sofern dies aus kommerziellen Interessen möglich ist.

 

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 8. Oktober 2024 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Hierzu ist das Skizzenportal von „easy-Online“ zu nutzen.

 

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