Die Fördermaßnahme ist eingebettet in das Forschungsprogramm zu Kommunikationssystemen „Souverän. Digital. Vernetzt.“ sowie in die übergreifende Leitinitiative „Hyperkonnektivität“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Innerhalb dieser Programmatik stellt der Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung ein zentrales Ziel dar. Deutsche Forschungseinrichtungen im Bereich zukünftiger Kommunikationssysteme haben sich eine herausragende internationale Reputation erarbeitet. Im Rahmen exzellenter Forschungsarbeiten entstehen wichtige und innovative Forschungsergebnisse. Dabei erfolgt auch die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf höchstem Niveau. Aufgrund der hohen Marktrelevanz der Forschungsergebnisse und niedrigerer Markteintrittsschwellen durch die zunehmende Offenheit sowie steigende Interoperabilität der Kommunikationssysteme besteht ein hohes Potenzial für Ausgründungen aus dem Forschungsbetrieb. Die Fördermaßnahme trägt damit zu den Zielen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung bei, insbesondere zur Stärkung der Innovationsförderung, des Transfers sowie des Gründungsgeschehens (Handlungsfeld 2).
Förderziel und Zuwendungszweck
Ziel der Fördermaßnahme ist die Schaffung eines leistungsstarken Gründungs- und Innovationsökosystems und die Minderung von einseitigen Abhängigkeiten im Bereich moderner und zukünftiger Kommunikationstechnologien.
Die Fördermaßnahme stärkt strukturiert und flexibel den Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Anwendung durch technische Innovationen, gezielte fachliche Beratung und wissenschaftlich-technische Unterstützung. Die Maßnahme erweitert die Gründungsinfrastruktur mit entsprechenden Unterstützungs- und Förderangeboten und schafft damit regionale sowie überregionale Innovationsökosysteme. Damit leistet die Förderrichtlinie einen wichtigen Beitrag für mehr Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit im Bereich zukünftiger Kommunikationssysteme. Flächendeckende Start-up-, Gründungs- und Innovationsförderung für den Schwerpunkt zukünftige Kommunikationssysteme wird durch adäquate Förder- und Unternehmensberatung ermöglicht und der dazu notwendige Prozess stark vereinfacht. Jungen Unternehmen und Gründungsinteressierten wird so die Möglichkeit gegeben, innovative Ideen gezielt weiterzuentwickeln und an einem strukturierten Aufbauprozess teilzunehmen.
Die vorliegende Fördermaßnahme des BMBF gliedert sich in zwei Förderphasen. Im Rahmen einer ersten Förderphase wird Gründungsinteressierten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Möglichkeit gegeben, einen technologischen „proof of principle“ zu erstellen. Komplementär zu den technologischen Grundlagen, die vor der Gründung in der ersten Förderphase erforscht und entwickelt werden, kann ein tragfähiger Geschäftsplan des Start-ups beispielsweise mit Hilfe der EXIST-Förderung erarbeitet werden2. Für bereits gegründete Start-ups und junge Unternehmen bietet eine zweite Förderphase die Möglichkeit, vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten durchzuführen, die eine rasche Markteinführung von Forschungsergebnissen als Produkt oder Dienstleistung begünstigen.
Zweck der Zuwendung ist es, Forschungsergebnisse zu zukünftigen Kommunikationssystemen mit hohem Innovationspotenzial schnell aus der Forschung in die Anwendung zu bringen. Dazu sollen Forschende an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie junge Unternehmen dabei unterstützt werden, Forschungsergebnisse unter Berücksichtigung der Anwendungsanforderungen technologisch weiterzuentwickeln, um die Zeit bis zur Marktreife zu verkürzen. Im Rahmen der Bekanntmachung werden Einzelvorhaben von Gründungsinteressierten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen für bis zu zwölf Monate in Phase 1 (siehe Nummer 2.1.1) und junge Unternehmen in Phase 2 (siehe Nummer 2.1.2) bis zu 24 Monate gefördert.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie werden Forschungseinzelvorhaben und in Ausnahmefällen auch Verbundvorhaben gefördert, die Forschungsergebnisse zu Kommunikationstechnologien schnell in die Anwendung bringen sollen. Gründungsinteressierte sollen damit unterstützt werden, erfolgreiche Firmengründungen auf Basis von innovativen Forschungsergebnissen umzusetzen. Junge und innovative Start-ups sollen in der besonders schwierigen Startphase unterstützt werden, um die Forschungsergebnisse weiter auszuarbeiten und geeignete Strategien für deren Transfer in die Wirtschaft zu erarbeiten. Im Fokus sollen dabei die Erforschung, Entwicklung und Evaluation von Demonstratoren unter Einbeziehung von konkreten Anwendungsszenarien stehen. Damit sollen die technische Machbarkeit und Umsetzbarkeit mit einer begleitenden Diskussion mit möglichen Anwendern gezeigt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Das Auswahlverfahren erfolgt in einem vierteljährlichen Turnus und berücksichtigt die bis zum Stichtag 31. März, 30. Juni, 30. September beziehungsweise 31. Dezember eingereichten Projektskizzen.