Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, so genannte „Wissenschaftliche Vorprojekte“ (WiVoPro) im Bereich der Photonik und der Quantentechnologien auf Grundlage des „Forschungsprogramms Quantensysteme – Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten.“ zu fördern.
Nachfolgend ein Auszug aus der Bekanntmachung:
Förderziel und Zuwendungszweck
Das Ziel der WiVoPro besteht darin, neue Themenfelder aus den Quantentechnologien der zweiten Generation und hochinnovative Ideen aus dem Bereich der Photonik für die anwendungsorientierte Forschung zu erschließen. Im Rahmen der Fördermaßnahme soll das Potenzial neuer wissenschaftlicher Ansätze für zukünftige Anwendungen in Wirtschaft und Gesellschaft ermittelt werden. Die WiVoPro sollen eine Brücke zwischen Grundlagenforschung und anwendungsorientierten Arbeiten in industriegeführten Forschungsverbünden schlagen.
Im Rahmen der WiVoPro werden Forschungsarbeiten unterstützt, die ein Funktionsprinzip aus der Grundlagenforschung aus dem Bereich der Quantentechnologien zweiter Generation oder der Photonik erstmalig im Labor demonstrieren. Zentral sind dabei die Erarbeitung neuartiger Konzepte zur Nutzbarmachung der grundlegenden Prinzipien, sowie der Aufbau und die Durchführung von Laborexperimenten zur Untersuchung der erreichbaren Parameterwerte eines Konzepts.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden innovative Vorhaben, die Forschungsfragen im Bereich der Quantentechnologien zweiter Generation oder der Photonik bearbeiten. Hierfür ist die Förderung von Einzelvorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorgesehen. Zudem können Verbünde mit zwei Projektpartnern aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen gefördert werden, sofern hierfür die Notwendigkeit und die Kompetenzverteilung der beiden Partner hinreichend dargelegt ist.
Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Die Vorlagefrist endet am 15. Dezember 2027. Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. Juni und der 15. Dezember eines Jahres.