Förderziel und Zuwendungszweck
Deutschland will zusammen mit seinen europäischen Partnern in den Quantentechnologien technologisch souverän werden. Dazu ist es essenziell, eigene Quantentechnologie-Systeme und deren Schlüsselkomponenten selbst herstellen zu können. Allein kann Deutschland diese immensen Herausforderungen nicht meistern. Daher gilt es, mit Wertepartnern auf Augenhöhe zu kooperieren – innerhalb und außerhalb Europas.
Die Herausforderungen sind dabei zahlreich: Quantentechnologien müssen stringent in Richtung Anwendung weiterentwickelt werden. Dazu müssen unterschiedlichste wissenschaftlich-technische Disziplinen kooperieren und Unternehmen in die Forschung eingebunden werden. Komplexe technische Herausforderungen müssen gelöst werden, um beispielsweise skalierbare Quantencomputer zu entwickeln oder Quantensensoren für die Anwendung hinreichend kompakt zu bauen. Einzelne Komponenten müssen technisch deutlich weiterentwickelt werden. Zudem bedarf es spezieller Expertise sowohl für die Herstellung als auch die Nutzung der Quantentechnologien. Bereits heute zeichnen sich erste Engpässe an Fachkräften ab.
Basierend auf den oben dargestellten Herausforderungen hat die Förderrichtlinie zwei Teilziele:
Ziel A – Deutsche und internationale Forschungspartner aus Wissenschaft und Wirtschaft mit komplementärer Spitzenexpertise in der jeweiligen Disziplin in Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zusammenführen.
Ziel B – Deutsche und internationale Fachkräfte von heute und morgen für die Anforderungen der Quantentechnologien begeistern und sie weiter- und ausbilden.
Der Zweck der Förderrichtlinie ist es, in den Quantentechnologien internationale Kooperation von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu fördern. Die Förderrichtlinie schafft dazu einen Rahmen für internationale Zusammenarbeit, insbesondere für bi- und trilaterale Kooperationen. Deutschland verfügt zwar auch eigenständig über ein umfassendes Innovationsökosystem, aber durch die Forschung in internationalen Verbünden soll in ausgewählten Bereichen ein schnelleres Vorankommen ermöglicht werden. Diese Förderrichtlinie ermöglicht es den Forschenden, international die besten Kooperationspartner zu finden und durch gezielte und enge Zusammenarbeit für die beteiligten Partner einen langfristigen Vorteil zu erlangen.
Gegenstand der Förderung
Die Förderung gliedert sich in die zwei Module A – „Technologie weiterentwickeln“ – und B – „Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden“. Projekte können nur Modul A oder B adressieren. Die beiden Module bauen nicht aufeinander auf.
Modul A – Technologie weiterentwickeln:
Gefördert werden anwendungsorientierte, internationale Verbundprojekte in den Quantentechnologien, sofern nachweislich ein schnelleres oder effektiveres Vorankommen im Vergleich zu rein nationalen Projekten zu erwarten ist.
Modul B – Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden: Das Modul soll Projekte zur gezielten Kooperation zwischen unterschiedlichen Ausbildungs- und Weiterbildungssystemen in den Quantentechnologien fördern.
Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Die Vorlagefrist endet am 15. November 2026.