New funding call: Quantum Futur

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Projekte zu Themen der Quantentechnologien zweiter Generation in akademischen Nachwuchsgruppen auf der Grundlage des Programms „Forschungs­programm Quantensysteme – Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten.“ (abrufbar unter www.quantentechnologien.de) zu fördern. Das BMBF leistet damit einen konkreten Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, insbesondere für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase, und zur Steigerung der Attraktivität Deutschlands als Forschungsstandort.

Förderziel und Zuwendungszweck

Ziel des Nachwuchswettbewerbs „Quantum Futur“ ist der Aufbau nachhaltiger Forschungsstrukturen. Dies soll exzellenten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ermöglichen, den Übergang von Erkenntnissen der Grundlagenforschung in neue technologische und wirtschaftliche Anwendungen voranzutreiben. Dem wissenschaftlichen Nachwuchs werden dabei durch die Maßnahme beste Start- und Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches, wissenschaftliches Arbeiten geboten. Dadurch soll international gebildete Spitzenkompetenz für den Forschungs- und Industriestandort Deutschland gewonnen werden, um zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands beizutragen. Insbesondere werden international aufgestellte Forscherinnen und Forscher mit der Erfahrung eines längeren erfolgreichen Studienabschnitts oder Forschungsaufenthalts im Ausland angesprochen.

Im Rahmen des Nachwuchswettbewerbs „Quantum Futur“ werden exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler beim Aufbau einer eigenen und unabhängigen Nachwuchsgruppe gefördert, die sich mit neuen interdisziplinären Forschungsansätzen in den Quantentechnologien zweiter Generation auseinandersetzt. Hierbei sollen sie sich durch ihre Forschungsarbeiten, ihre Führungsposition in der Nachwuchsgruppe und die Betreuung und Anleitung wissenschaftlichen Personals als auch durch eine eventuelle Unternehmensgründung für Führungsaufgaben in Wirtschaft oder Forschung qualifizieren.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben an Hochschulen (Universitäten/Fachhochschulen) und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Quantentechnologien adressieren. Im Rahmen des Vorhabens sollen akademische Nachwuchsgruppen durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einer frühen Karrierephase aufgebaut werden. Als Ergebnis der Förderung soll eine Ausbildung von Forschungsschwerpunkten in bestehenden Kooperationsnetzwerken unterstützt und eine synergetische Ergänzung von Forschungs­zweigen in Institution und Netzwerk vorangetrieben werden. Die zu etablierende Nachwuchsgruppe soll dabei das wissenschaftliche Profil der beantragenden Institution im Hinblick auf den Schwerpunkt „Quantentechnologien“ abrunden beziehungsweise bestehende Schwerpunkte exzellent ergänzen.


Ziel ist eine langfristige Verstetigung der Strukturen nach Abschluss des Projekts. Ein dahingehendes realistisches und aussagekräftiges Konzept wird bei der Einreichung von Projektvorschlägen vorausgesetzt. Dieses Konzept ist insbesondere von der beantragenden Institution ausführlich zu erläutern.
Thematisch werden sämtliche Bereiche der Quantentechnologien zweiter Generation und auch deren fachliches Umfeld adressiert. Insbesondere sind dies Quantencomputing, Quantensimulation, Quanteninformatik, Quantensensorik und -metrologie, Quantenkommunikation sowie unterstützende Technologien. Dabei sind sowohl experimentelle als auch theoretische Arbeiten – auch im Bereich der Informationstheorie – eingeschlossen, sofern sie einen konkreten Bezug zu Anwendungen der Quantentechnologien aufweisen und keine reine Grundlagenforschung darstellen. Interdisziplinäre Beiträge sind ausdrücklich erwünscht. Projekte, die sich ausschließlich mit Quantenkommunikation befassen, können auch durch das Forschungsrahmenprogramm der Bundesregierung zur IT-Sicherheit „Digital. Sicher. Souverän.“ gefördert werden.3 Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlich anwendbaren Ergebnisse. Neben Publikation und Patentierung von Projektergebnissen umfasst dies auch angemessene Maßnahmen zum Technologietransfer, zum Beispiel Strategien für Unternehmensgründungen. Eine Plausibilisierung der Anwendungsorientierung beziehungsweise einer späteren wirtschaftlichen Nutzbarkeit der Forschungsergebnisse ist explizite Voraussetzung für die Förderung. Frühzeitige Allianzen mit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Niederlassung in Deutschland sind erwünscht. Eine Beteiligung der Firmen an den Fördervorhaben durch finanzielle Leistungen, Sachbeiträge, Bereitstellen von Analysemöglichkeiten, Personalaustausch et cetera wird bei der Auswahl geeigneter Vorschläge unter Berücksichtigung der Reife des adressierten Forschungsthemas positiv bewertet.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

FRIST: In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen bis spätestens 31. Januar eines Jahres zunächst in elektronischer Form vorzulegen.

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