New funding call: Measures to Establish Sustainable Joint Partner Structures

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Mit diesem Förderaufruf sollen in einem wettbewerblichen Verfahren Projekte zur Etablierung oder Erweiterung institutionalisierter und nachhaltiger länderübergreifender Partnerschaften gefördert werden. Neue Forschungsstrukturen und -netzwerke in den Partnerländern (Länder der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens, siehe oben) sollen initiiert oder gestärkt werden. Zugleich soll den Partnereinrichtungen ein verbesserter Zugang zu themenorientierten Netzwerken und Forschungsressourcen im Europäischen Forschungsraum ermöglicht werden. Die Partnerstrukturen müssen auf langfristigen Strategien beruhen und so angelegt sein, dass sie vor allem die Einrichtungen in den Partnerländern stärken und über das Auslaufen der Förderung hinaus Bestand haben. Hierzu werden personelle und technische Ressourcen auf- oder ausgebaut, die dazu beitragen, die regionale Expertise weiterzuentwickeln, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern vielversprechende Arbeitsperspektiven in den genannten Ländern zu bieten und über die Netzwerke der deutschen Partner auch die Integration in den Europäischen Forschungsraum zu erleichtern. Langfristig soll auf diese Weise eine Stärkung der Forschungsstandorte in den Zielregionen erreicht werden. Hierdurch wird auch die anhaltende Herausforderung der Abwanderung ausgebildeter Forscherinnen und Forscher vor Ort angegangen.

Vorrangig werden Maßnahmen gefördert, die für die Vorbereitung und Etablierung der institutionellen Kooperation notwendig sind. Personalmittel werden in diesem Kontext vor allem für die Bereiche Koordinierung, Vernetzung und Konzepterstellung bereitgestellt. Forschungsarbeiten werden nur insoweit gefördert, als sie zur Entwicklung und zum Ausbau institutioneller Kooperationen begleitend notwendig sind.

Somit werden im Rahmen dieses Förderaufrufs internationale Einzel- oder Verbundprojekte gefördert, die ent­sprechend dem oben beschriebenen Zuwendungszweck und den Modulen 2 beziehungsweise 9 der Rahmenbekanntmachung die Vorbereitung beziehungsweise Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen vorantreiben. In Ergänzung zu mindestens einem internationalen Partner aus den in diesem Förderaufruf adressierten Ländern ist die Beteiligung von Partnern aus Drittstaaten – ohne Förderung über diesen Förderaufruf – grundsätzlich möglich.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.

FRIST: Für Sondierungs- und Vernetzungsmaßnahmen zur Vorbereitung einer späteren nachhaltigen gemeinsamen Partnerschaft ist die Projektskizze bis spätestens 18. Januar 2024 einzureichen

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