New funding call: IT-Security

Deadline:

Mit der Initiative „IT-Sicherheit“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) technologische Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen sowohl für die Wirtschaft als auch für Staat, Gesellschaft und einzelne Bürgerinnen und Bürger.
Dadurch wird die Digitalisierung in Bayern weiter vorangetrieben und ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen geleistet.

Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage

Das StMWi beabsichtigt innovative Forschungsprojekte zu fördern. Das StMWi gewährt die Zuwendung gemäß der Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogrammes [1] des StMWi in der Förderlinie Digitalisierung, Förderbereich Informationsund Kommunikationstechnik (http://www.iuk-bayern.de).

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundvorhaben unterschiedlichster Anwendungsdomänen. Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die wesentliche Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit beinhalten. Insbesondere werden Handlungsbedarfe in den folgenden Themenfeldern gesehen:

  1. Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zur Stärkung der Cyberresilienz, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
    • handhabbare Sicherheitslösungen und praxistaugliche Toolboxen bzw. Baukästen für KMU, insbesondere zur Angriffserkennung und -reaktion,
    • praktische Resilienzlösungen für konkrete Anwendungsfälle, insbesondere auch KI-basierte Ansätze zur Steigerung der Resilienz und Robustheit von IT-Systemen,
    • offene, technologische Plattformen zur kollaborativen Entwicklung und Verbreitung von Sicherheitslösungen für KMU,
    • IuK-seitige Absicherung von Lieferketten.
  2. Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zum Umgang mit Zero Trust, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
    • handhabbare Werkzeuge zur Unterstützung der Einführung von ZeroTrust-Ansätzen in KMU,
    • Lösungen, einschließlich Definition geeigneter Kennzahlen, zur kontinuierlichen Bewertung der IT-Sicherheit,
    • Lösungen zur zuverlässigen Produktidentifikation.
  3. Entwicklung oder Verbesserung von Werkzeugen und Verfahren zur sicheren Nutzung von nicht-EU Clouds, beispielsweise hinsichtlich der folgenden Aspekte:
    • Absicherung von Datenschutz und Datenverfügbarkeit bei Cloud-Nutzung,
    • Identitätsmanagement in Multiclouds.

Die Bekanntmachung ist jedoch ganz bewusst nicht auf diese beispielhaft genannten Handlungsbedarfe beschränkt und offen für alle technologischen Innovationen auf dem gebiet der IT-Sicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen. Förderfähig ist dabei
die Erforschung, Entwicklung, demonstratorische Umsetzung und Validierung des vorwettbewerblichen (Hardware- und/oder Software-)Demonstrators.

Die beteiligten Unternehmen müssen in der Lage sein, die Vorhabenergebnisse wirtschaftlich zu verwerten, und eine entsprechende Planung vorlegen.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Einreichung von Projektskizzen in elektronischer Form bis spätestens 28.03.2022 um 14:00 Uhr

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