New funding call: End-to-end security in the hyperconnected world

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Förderziel und Zuwendungszweck

Ziel der Förderung ist die Erforschung und Entwicklung von Quantenrepeatern und deren Komponenten für den Einsatz unter realen Bedingungen. Mit der Bekanntmachung wird außerdem beabsichtigt, langfristig die Voraussetzungen für die Entwicklung marktreifer Quantenrepeatersysteme durch die deutsche Industrie zu schaffen und diese so in die Lage zu versetzen, die entstehenden Märkte frühzeitig zu besetzen.

Zweck der Zuwendung ist es, innerhalb einer dem Projekt angemessenen Laufzeit von typischerweise drei Jahren durch neue Software- und Hardwarelösungen innovative Quantenrepeatersysteme zu entwickeln, welche in der Lage sind, die Reichweite von Quantenverschränkung in Glasfasern gegenüber dem bisherigen Stand der Technik von ca. 100 km in Glasfasern deutlich zu erhöhen. Dies umfasst verschiedene physikalische Systeme zum Beispiel auf Basis von Halbleitern, Diamanten sowie Atom- und Ionenfallen, welche auch zu hybriden Systemen kombiniert werden können. Ein praxistaugliches System muss mit der bestehenden Telekommunikationsinfrastruktur kompatibel sein, sowie geeignete Schnittstellen zu anderen Quantentechnologien besitzen. Durch die Zusammenarbeit von Unter­nehmen und Forschungseinrichtungen soll das bereits vorhandene Know-how aus Deutschlands hervorragend aufgestellter Grundlagenforschung auf Anwendungspartner aus der Wirtschaft transferiert und die spezifischen Bedarfe der Industrie in die akademische Forschung eingebracht werden. Die Förderung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur technologischen Souveränität Deutschlands im Bereich der IT-Sicherheit.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel, die Entwicklung von Quantenrepeatern und deren Komponenten für einen Einsatz unter realistischen Bedingungen voranzutreiben. Um die Systeme hierfür weiterzuentwickeln, sollen diese hinsichtlich ihrer Kompatibilität mit der bestehenden Glasfaserinfrastruktur untersucht und in Teststrecken erprobt werden.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Frist: Einreichung von Projektskizzen in elektronischer und/oder schriftlicher Form bis spätestens 20. November 2023

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