New Funding Call: Enabling Technologies für resiliente F&E-Lieferketten in den Quantentechnologien

Deadline: 30 November, 2024 12:00 am

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1.1 Förderziel

Basierend auf den oben dargestellten Herausforderungen verfolgt die Förderrichtlinie das Ziel, mit Enabling Technologies die Weiterentwicklung der Quantentechnologien in Deutschland und Europa zu beschleunigen und gleichzeitig die Forschungsstärke und die wirtschaftlichen Potenziale im Bereich des Quantencomputing und der Quantensensorik für Unternehmen zu erschließen. Zudem soll insbesondere in kritischen Fällen der Gerätetechnik die technologische Souveränität der F&E-Lieferkette für Quantentechnologien gestärkt werden.

Das realistische und anspruchsvolle Ziel der Förderung ist es, je nach konkretem Anwendungsfall, die Funktionalität der entwickelten Gerätetechnik bis Vorhabensende zu demonstrieren. Dabei sollen einerseits die technischen Spezifikationen deutlich verbessert, andererseits auch die Zuverlässigkeit, Reproduzierbarkeit, Bedienbarkeit, Wirtschaftlichkeit und geopolitische Verfügbarkeit erhöht werden. Zudem sollen Kooperationen zwischen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft etabliert oder gestärkt werden. Anwender und Anbieter sollen in den Quantentechnologien in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und ihre Position auf dem nationalen und internationalen Markt ausgebaut werden. Im Rahmen dieser Bekanntmachung sollen sich insbesondere auch solche Unternehmen an einem Verbundprojekt beteiligen, die bisher nicht im Bereich der Quantentechnologien mit (außer-)universitären Forschungseinrichtungen zusammengearbeitet haben.

Ein Erfolgskriterium für die geförderten Verbundprojekte ist das im Verlauf der Projekte erschlossene Lösungspotenzial für die genannten Herausforderungen. Auch die Veröffentlichung erzielter Ergebnisse in wissenschaftlichen Zeitschriften und Konferenzbeiträgen, gegebenenfalls Patentanmeldungen sowie neue Forschungskooperationen können für die Beurteilung der Zielerreichung herangezogen werden.

1.2 Zuwendungszweck

Das BMBF unterstützt vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die in diesem Kontext völlig neue oder wesentlich verbesserte technische Lösungen liefern. Für eine Lösung der dargestellten komplexen Problemstellungen sind in der Regel inter- und multidisziplinäres Vorgehen und eine enge Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen erforderlich, sodass bedarfsorientiert neue, verbesserte Technologien gemeinsam entwickelt und gleichzeitig eine nachgelagerte Realisierung der Komponenten sichergestellt werden können.

Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage von Artikel 25 Absatz 1 und 2 Buchstabe a, b und c der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt.2 Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen (vergleiche hierzu die Anlage zu beihilferechtlichen Vorgaben für die Förderrichtlinie).

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungs-Verbundprojekte, die sich mit der Neu- oder Weiterentwicklung der notwendigen Enabling Technologies für Quantencomputer und Quantensensorik befassen.

Neben der bedeutenden Verbesserung der für Anwendungen benötigten technischen Spezifikationen müssen die Arbeiten dabei einen oder mehrere der folgenden Parameter signifikant erhöhen:

  • Skalierbarkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Reproduzierbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • geopolitische Verfügbarkeit

Folgende Bereiche können beispielsweise dabei adressiert werden:

  • Fabrikation, zum Beispiel heterogene Integration von Komponenten auf einen Chip
  • Elektronik und Kontrollsysteme, zum Beispiel skalierbare Ansteuerungen von Viel-Qubit-Systemen
  • Laser und Optik, zum Beispiel neuartige, verbesserte Lichtquellen oder Detektoren mit verbesserter Auflösung
  • Vakuumtechnik, zum Beispiel miniaturisierte Aufbauten mit integrierten Komponenten
  • Kryogenik, zum Beispiel wartungsarme Systeme, die einen dauerhaften Betrieb ermöglichen

Die Aufzählung ist als beispielhaft und nicht vollständig anzusehen.

Es können auch andere thematische Schwerpunkte bearbeitet werden. Jedes Forschungsvorhaben muss sich jedoch durch einen eindeutigen Bezug auf die Verwendung von Quantentechnologien in mindestens einem konkreten Anwendungsfall/Projekt ableiten. Die grundsätzliche Praxistauglichkeit der erforschten Technologie soll innerhalb der Projektlaufzeit demonstriert und die breite Nutzbarkeit nach Projektlaufzeit vorangetrieben werden. Dabei soll insbesondere Standardisierung und Normierung nach aktuellen Standards angestrebt werden. In jedes Konsortium ist mindestens ein Unternehmen einzubinden, das die Rolle des Systemintegrators ausübt und das auch nach Projekt­ende die Zuständigkeit für die Entwicklung der neuen Technologie bis zur Marktreife behält.

In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens zum 30. November 2024 oder 30. September 2025 oder 30. September 2026 zunächst beurteilungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

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