Laserbasierte Verfahren besitzen das Potenzial, den technischen Aufwand für die Erzeugung hochenergetischer (Teilchen-)Strahlung massiv zu reduzieren und damit die Kosteneffizienz deutlich zu erhöhen, um den Weg zu einer breiten Nutzung, beispielsweise in der Batterietechnik oder der medizinischen Wirkstoffentwicklung, zu ebnen. Durch ihre Kohärenz und hohe Brillanz können sie für einzigartige Anwendungen eingesetzt werden.
Nachfolgend ein Auszug aus der Bekanntmachung:
Förderziel und Zuwendungszweck
Basierend auf dem dargestellten Handlungsbedarf ergibt sich das zentrale Ziel der Bekanntmachung. Die Technologie der lasergetriebenen Sekundärstrahlerzeugung soll durch industriegeführte Verbundprojekte für ein breites Anwendungsfeld erschlossen werden. Das realistische und angemessen anspruchsvolle Ziel der Förderung ist, während der Projektlaufzeit kompakte und kosteneffiziente Hochenergie-Strahlquellen mit hoher Orts- und Zeitauflösung zu entwickeln, die für Anwendungen in Wirtschaft und Gesellschaft geeignet sind.
Gefördert werden industriegeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die zu völlig neuen oder wesentlich verbesserten, technischen Systemlösungen für die laserbasierte Erzeugung hochenergetischer Strahlung führen oder dafür die notwendigen technischen Voraussetzungen liefern. Kennzeichen der Projekte sollen dabei ein hohes Risiko und eine besondere Komplexität der Forschungsaufgabe sein.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die von industriegeführten Verbünden durchgeführt werden und einen konkreten Anwendungsbezug aufweisen.
Die Vorhaben müssen zwingend einen direkten Bezug zur lasergetriebenen Sekundärstrahlerzeugung hochenergetischer Strahlung aufweisen.
Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Frist: Einreichung von Projektskizzen in elektronischer Form bis spätestens 14. Oktober 2022