|BMBF-Fördermaßnahme〉Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik

Deadline:

Start-ups kommt für den Transfer von neuen wissenschaftlich-technischen Erkenntnissen aus der Forschung in Innovationen und ihrer wirtschaftlichen Verwertung eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) forschungsorientierte Unternehmen kurz nach sowie in der Phase unmittelbar vor der Gründung.

Nachfolgend ein Auszug aus der Bekanntmachung:

Förderziel und Zuwendungszweck

Gerade in wissenschaftlichen Disziplinen mit starkem Grundlagencharakter wie den Quantentechnologien und verschiedenen Bereichen der Photonik ist für den entscheidenden ersten Schritt zur Anwendung oft die enge Zusammenarbeit eines Start-ups mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung erforderlich. Hochschulen und Forschungseinrichtungen verfügen in aller Regel über die personellen und anlagentechnischen Kapazitäten, um die wissenschaftlichen Grundlagen einer neuen Technologie zu schaffen. Dies ist die Grundvoraussetzung für eine spätere Produktentwicklung. Technologie-Start-ups wollen Forschungsergebnisse in die Entwicklung von Produkten umsetzen und
diese am Markt positionieren. Sie haben einen anwendungs- und marktorientierten Forschungsfokus. Diese beiden Kompetenzen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen einerseits und Start-ups andererseits ergänzen sich in idealer Weise.

Aus diesen Gründen fördert das BMBF im Rahmen der Programme „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ und „Photonik Forschung Deutschland“ vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Startups in Einzelvorhaben oder in Verbundprojekten mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dies findet im Hauptmodul der Fördermaßnahme statt mit dem Ziel, innovative Ideen in Richtung einer Anwendung zu überführen.

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Bekanntmachung „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Quantentechnologien und der Photonik“ ist die Förderung von vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten aus dem Bereich der Quantentechnologie und der Photonik, mit dem Ziel die Grundlagen für eine Gründung bzw. die frühe Phase von Startups nach der Gründung zu verbreitern. Vorrausetzung ist, dass die Ergebnisse aus aktueller Forschung durch die bereits erfolgte oder kurz bevorstehende Unternehmensgründung in Richtung einer Anwendung gebracht werden. Die Zielanwendung, ihre Überführung dahin und die wirtschaftliche Verwertung müssen klar definiert sein.

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Einreichungsfrist: 30.03.2022 – 31.12.2025

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