|BMBF-Fördermaßnahme〉 Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrierelevante Anwendungen

Deadline:

Ziel der Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema „Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrie­relevante Anwendungen (Batterie 2020 Transfer)“ im Rahmen des Programms „Vom Material zur Innovation“ sollen es sein, , Entwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für wieder aufladbare, elektrochemische Energiespeicher (Sekundärbatterien) im Sinne der zirkulären Wirtschaft voranzutreiben.

|QBNunterstützt gerne entsprechende Projekte und deren Verwertung.

Nachfolgend ein Auszug aus der Bekanntmachung:

Förderziel und Zuwendungszweck

Das BMBF beabsichtigt auf Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema „Batteriematerialien für zukünftige elektromobile, stationäre und weitere industrie­relevante Anwendungen (Batterie 2020 Transfer)“ zu fördern.

Ziel der Förderrichtlinie ist es, Entwicklungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für wieder aufladbare, elektrochemische Energiespeicher (Sekundärbatterien) im Sinne der zirkulären Wirtschaft voranzutreiben. Übergeordnet werden Ressourceneffizienz und -schonung sowie Werterhaltung und eine verlängerte Nutzungsphase der Sekundärbatterien angestrebt.

Zweck der Förderung ist die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten, in denen Aspekte mit Blick auf die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) umgesetzt und ein entscheidender Beitrag für eine nachhaltige Elektromobilität sowie weitere industrielle Batterieanwendungen geleistet wird. Ein Schwerpunkt der Förderrichtlinie liegt auf den Wertschöpfungsstufen des Produkt- und Prozessdesigns, der Synthese der Materialien sowie den Fertigungsprozessen für Batteriezellen. Weitere Schwerpunkte sind die Wiederverwendung der Sekundärrohstoffe und das Batteriematerialrecycling.

Neben Anwendungen in der Elektromobilität (Landfahrzeuge, Lufttransport, Schifffahrt), stationären Speichern, weiteren industrierelevanten Anwendungen (wie beispielsweise Hochleistungswerkzeuge) kann der Einsatz in mobilen Arbeitsgeräten (Landmaschinen, Gabelstapler, Flurförderzeuge etc.) sowie in Arbeitsgeräten für Haushalt und Garten oder der Medizintechnik adressiert werden.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der High-Tech-Strategie 2025 der Bundesregierung mit dem Ziel, Innovation und Wachstum der Industrie in Deutschland voranzubringen. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere die Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie die Verwertung der Projektergebnisse durch diese werden angestrebt.

Gegenstand der Förderung

Im Fokus der Bekanntmachung stehen:

  • Forschung und Entwicklung im Rahmen risikoreicher, industriegeführter, vorwettbewerblicher Verbundprojekte,
  • Verbundvorhaben, die der Umsetzung eines Machbarkeitsnachweises oder der Entwicklung eines Demonstrators dienen, um aus dem Labor einen entscheidenden Schritt weiter in Richtung Marktanwendung zu kommen,
  • industriegeführte Transferprojekte aus den Batterie-Kompetenzclusteraktivitäten,
  • Forschungsverbünde zwischen Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit enger Industrieeinbindung mit dem Ziel des Technologietransfers,
  • Verbundvorhaben im Rahmen der verschiedenen Abkommen zur wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.

Forschungsgegenstand aller angestrebten Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte sind material- und prozessbasierte Fragestellungen, die Sekundärbatterien mit den Anwendungsschwerpunkten gemäß Nummer 1.1 betreffen. Folgende Sekundärbatterie-Typen werden berücksichtigt:

  • Lithium-Ionen-Systeme mit mindestens einer Interkalationselektrode,
  • alternative Batteriesysteme (Metall-Ionen-, Metall-Luft/Sauerstoff-, Metall-Schwefel- und andere zukunftsweisende Systeme).

In Abgrenzung zu anderen Fördermaßnahmen des BMBF werden keine Vorhaben zu Redox-Flow-Batterien, Superkondensatoren sowie Brennstoffzellen gefördert.

Die Vorhaben können verschiedene Stufen der Wertschöpfungskette, von der Materialentwicklung bis zur Batteriezellproduktion, adressieren. Sie können auch Betrachtungen bis zur Modul- oder Systemebene beinhalten, sofern diese einen wesentlichen Erkenntniszuwachs im Kernbereich des Vorhabens liefern. Alle Material- und Prozessentwicklungen sollen im Systemzusammenhang erarbeitet werden.

Batteriematerialien, Batteriesysteme

Projektideen können unter Berücksichtigung der Ressourcen- und Energieeffizienz zu folgenden Forschungsschwerpunkten der Wertschöpfungskette eingereicht werden:

  • Material- und Zellkomponentendesign (z. B. Beschichtungen, Strukturierung, materialeffizienter Einsatz und Substitution der Rohstoffe, recyclinggerechte Konstruktion der Materialien und Zellkomponenten, Labeling für eine Recyclingstrategie),
  • Materialsynthese oder -entwicklung von Kathoden- und Anodenmaterialien, Elektrolyten und Additiven sowie Separatoren inklusive Betrachtung des Skalierungspotenzials,
  • Materialsimulation bzw. -modellierung als Ergänzung zu experimentellen Untersuchungen,
  • mikrostrukturelle und physikalisch-chemische Charakterisierung (z. B. Grenzflächenphänomene, Reaktions- und Transportmechanismen, Einlagerungsmechanismen, Dendritenbildung etc.) inklusive Methodenentwicklung,
  • Zelldesign, z. B. Design und Konstruktion demontage- und recyclingfreundlicher Batteriezellen und -module, Monitoringsysteme und Überwachungskonzepte (Hard- und Software) zur Beurteilung der Qualität, des Lade­zustands, des Funktions- und des Alterungszustandes der Zellen, Substitution der Funktion durch innovative Konzepte, die vom üblichen Zelldesign abweichen (z. B. Anodenfreie Zellkonzepte) sowie Lebenszyklusbetrachtungen zur Entscheidung Re-Use oder Recycling,
  • Zellsimulation und -modellierung zur Prädiktion des Zellverhaltens (beispielsweise zur Alterungsprognose, Vermeidung kritischer Zustände und von Degradationsphänomenen).

Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung.

Einreichungsfrist: durchgehend bis 31.12.2021. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind:

  • 31. Oktober 2020
  • 1. April 2021
  • 1. Februar 2022
  • 1. November 2022

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